Die Jahre sind für Mollath unwiederbringlich
verloren. Keine Rehabilitierung – falls die Wiederaufnahme mit einem
Freispruch enden sollte – und keine Entschädigung können sie ihm
ersetzen. Sofern der Fall Mollath etwas Gutes haben sollte, könnte es
nur die angekündigte Reform des Strafrechts sein, die das Risiko
mindert, für eine Bagatelle in der Psychiatrie zu landen und auf
unabsehbare Zeit dort zu verschwinden.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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