Mitteldeutsche Zeitung: zu VW-Gesetz

Europa ist also nicht starrköpfig. Immerhin hat es
am Gesetz über die Entscheidungsstrukturen beim ehemaligen
Staatskonzern VW ja Änderungen gegeben, etwa in Bezug auf die
Entsendung von Vertretern des Bundes oder Landes in den Aufsichtsrat
oder auch die Begrenzung des Stimmrechts für Großaktionäre auf 20
Prozent. Den Kern aber billigten die Richter: Niedersachsen behält
sein Vetorecht und kann wichtige Entscheidungen im Konzern
blockieren, etwa über Standortverlagerungen. Das mag nicht der reinen
marktwirtschaftlichen Lehre entsprechen. Macht aber durchaus Sinn.

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