Bei der gestrigen Entscheidung ging es um den
speziellen Fall, dass zwischen den Eltern im Heim und ihren Kindern
schon seit Jahrzehnten kein Kontakt mehr besteht. Sollen die Kinder
dann trotzdem später für ihnen fremd gewordene Menschen zahlen
müssen? Die Lösung des BGH ist überzeugend: Wenn sich Eltern in der
Kindheitsphase um ihren Nachwuchs gekümmert haben, haben sie im hohen
Alter auch Anspruch auf Solidarität – egal, was in der Zeit
dazwischen passierte. Dieses Urteil schont zwar die Budgets der
Sozialämter. Es wäre aber ungerecht, darin das Hauptmotiv des BGH zu
sehen. Schließlich ist er sonst beim Elternunterhalt eher großzügig –
was den Staat viel Geld kostet.
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Hartmut Augustin
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