Mitteldeutsche Zeitung: zum Raucherurteil

Kehrt erst Ruhe ein, wenn Raucher und Nichtraucher
strikt getrennt voneinander leben? Muss es so weit kommen?
Militante Raucher, die die persönliche Freiheit bedingungslos
über das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn stellen,
tun den „friedlichen“ Rauchern keinen Gefallen. Wer die Duldung des
Glimmstängels in den eigenen vier Wänden schamlos ausnutzt, braucht
sich nicht zu wundern, wenn Nachbarn hysterisch werden und der
Vermieter sich wehrt. Er ist schließlich verantwortlich für ein
auskömmliches Miteinander im Haus. Und er darf gegenseitige Rücksicht
verlangen. Nein, ein generelles Rauchverbot in der Mietwohnung soll
es nicht geben. Aber unzumutbare Belästigung muss niemand dulden.

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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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