Zum Internationalen Tag für die Abschaffung der
Sklaverei am 2. Dezember 2017 erklärt das Deutsche Institut für
Menschenrechte:
„Sklaverei und Menschenhandel sind geprägt von Unfreiheit, Zwang
und massiver wirtschaftlicher Ausbeutung. Menschenhandel findet in
Deutschland in verschiedenen Branchen wie der Gastronomie, der
Fleischverarbeitung, dem Bau, dem Transportgewerbe, der Pflege, im
Haushalt oder der Sexindustrie statt. Nach Deutschland geflüchtete
Menschen sind aufgrund ihrer knappen Ressourcen, fehlender Sprach-
und Rechtskenntnisse sowie ihres unsicheren Aufenthaltsstatus in
ihrer Lebenslage besonders verletzlich und damit anfällig für
Ausbeutung.
Trotz internationaler Menschenrechtsverträge zum Schutz vor
Ausbeutung, und vieler politischer Debatten, die die Rechte der
Betroffenen betonen, sieht die Praxis in Deutschland nach wie vor
anders aus. Der Expertenausschuss, der die Umsetzung der
Europaratskonvention gegen Menschenhandel durch Deutschland
überprüft, hat 2017 unter anderem kritisiert, dass Behörden
Betroffene von Menschenhandel nicht erkennen und diese deshalb keinen
Zugang zu ihren Rechten haben. Betroffene können nur selten ihre
Ansprüche auf Lohn und Entschädigung durchsetzen. Selbst
minderjährige Betroffene erhalten eine Aufenthaltserlaubnis zur
Durchsetzung ihrer Rechte nur, wenn sie im Strafverfahren als
Zeuginnen oder Zeugen aussagen.
Die zuverlässige Identifizierung der Betroffenen von
Menschenhandel ist der Dreh- und Angelpunkt sowohl für die
Strafverfolgung der Täter als auch für die Durchsetzung der
Betroffenenrechte. Davon hängen gesetzlich verankerte Ansprüche auf
Abschiebeschutz, Aufenthalt, Sozialleistungen oder die staatliche
Entschädigung ab.
Der Ausschuss empfiehlt eine umfassende nationale Strategie zur
Bekämpfung aller Formen des Menschenhandels sowie eine unabhängige
Berichterstatterstelle. Diese sollte aussagekräftige Informationen
über Menschenhandel in Deutschland erheben, um Aufschluss über das
Dunkelfeld, die Wirkung von Behördenhandeln sowie das Zusammenwirken
der Akteure zu erhalten.“
WEITERE INFORMATIONEN
Heike Rabe (2017): Bekämpfung von Menschenhandel – eine
menschenrechtliche Zwischenbilanz. Handlungsfelder für die kommende
Legislatur (Information Nr. 8) http://ots.de/QCqnU
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