Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention erwartet richtungsweisende Impulse aus Genf

– Anlässlich der Prüfung Deutschlands zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am 26./27.März 2015 in
Genf

Unmittelbar vor der Staatenberichtsprüfung Deutschlands durch den
UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
(CRPD-Ausschuss) am 26./27. März 2015 in Genf erklärt Valentin
Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention:

„Die Monitoring-Stelle erhofft sich vom CRPD-Ausschuss ein klares
Signal, damit Deutschland auf dem Weg zu einer inklusiven
Gesellschaft vorankommen kann. Die Prüfung bietet eine große Chance,
hierzulande strittige Fragen zu einer Klärung zu führen. Es besteht
die Erwartung an Deutschland, diese richtungsweisenden Impulse für
die weitere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufzunehmen.

In vielen Fragen, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen
betreffen, sind sich Regierung, Politik und Gesellschaft uneins.
Gestritten wird zum Beispiel darüber, ob der Staat mehr für
Barrierefreiheit tun muss, ob Zwang in der psychiatrischen Versorgung
zulässig ist, ob Sonderstrukturen wie Werkstätten und Förderschulen
vollständig durch inklusive Strukturen abgelöst werden müssen und wie
Frauen und Mädchen wirksam vor Gewalt geschützt werden.

Die Regierungsdelegation sollte in Genf ein realistisches
Gesamtbild zeichnen, wie es auf Bundes- und Länderebene um die
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen steht, und zusichern, die
Empfehlungen des Fachgremiums konsequent aufzugreifen.

Für die Prüfung am 26./27. März empfiehlt die Monitoring-Stelle
der Regierungsdelegation, im Dialog mit dem CRPD-Ausschuss eine
selbstkritische und konstruktive Haltung einzunehmen. Bislang hat
Deutschland im Prüfverfahren die bestehenden Probleme ausgeblendet.
So verzeichnet der Erstbericht (2011) der Bundesregierung an den
CRPD-Ausschuss zwar eine Reihe von Initiativen und Programmen zur
Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Eine
selbstkritische Analyse von bestehenden Problemen und
Umsetzungsdefiziten ist aber ausgeblieben.“

Die Monitoring-Stelle wird beim Prüftermin vor Ort in Genf sein
und von ihrem Rederecht Gebrauch machen.

Außerdem wird sie live von der Prüfung twittern:
https://twitter.com/DIMR_Berlin

Die Staatenprüfung wird am 26. März von 15 – 18 Uhr und am 27.
März von 10 – 13 Uhr live übertragen: www.treatybodywebcast.org

Mehr Informationen:
http://ots.de/Bayys

Deutschland hat die UN-BRK am 26. März 2009 ratifiziert. Es ist
2015 das erste Mal, dass die Vereinten Nationen den Vertragsstaat auf
den Umsetzungsstand der Konvention prüfen.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat
gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von
Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Pressekontakt:

Paola Carega, Öffentlichkeitsarbeit
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
Deutsches Institut für Menschenrechte
Tel. 030 259 359 465 * in Genf: +49 170 334 00 11
carega@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de