Zur Verabschiedung der Länderöffnungsklausel für
Abstandsregelungen bei der Windenergie im Deutschen Bundestag erklärt
die Vorsitzende des Arbeitskreises Landwirtschaft, Umwelt und Bau
Marlene Mortler:
„Windräder sind eine gute Sache, aber eben nur dort, wo sie auch
hinpassen. Es kann nicht richtig sein, Windräder in unsere
sensibelsten Landschaften zu stellen oder unmittelbar neben unseren
Dörfern zu errichten – zumindest dann nicht, wenn die Menschen vor
Ort es nicht wollen. Wir wollen den Erfolg der Energiewende, nur mit
pauschalen Antworten vom grünen Tisch wird uns das nicht gelingen.
Deshalb bin ich sehr froh, dass wir den Bundesländern mit dem heute
verabschiedeten Gesetz die Möglichkeit einräumen, Mindestabstände
zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung zu definieren. Dies war
eine zentrale Forderung der CSU im Bundestagswahlkampf – hier ist das
Ergebnis.
Das Gute an der Länderöffnungsklausel ist, dass sie eine
differenzierte Antwort gibt: Jede Gemeinde hat auch in Zukunft die
Möglichkeit, durch Bebauungsplan Windenergieflächen auszuweisen und
auf Mindestabstände zu verzichten. Das aber nur, wenn zuvor im
Gemeinde- oder Stadtrat ausführlich und öffentlich über die
Errichtung der Windräder diskutiert worden ist. Soviel Transparenz
muss einfach sein!“
Hintergrund:
Mit der Neuregelung im Baugesetzbuch können die Länder bis Ende
2015 Landesgesetze erlassen, die Mindestabstände zwischen
Windenergieanlagen und anderen baulichen Nutzungen festschreiben. Wie
groß diese Mindestabstände sind und welche Auswirkungen dies auf
bestehende Ausweisungen in Flächennutzungs- und Regionalplänen hat,
können die Länder selbst regeln. Mit der Verabschiedung der
Länderöffnungsklausel ist auch der Weg für ein bayerisches Gesetz zu
Mindestabständen frei. Dafür hatte sich die Bayrische Staatsregierung
bereits im Februar mit einem Kabinettsbeschluss ausgesprochen.
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 – 5 5012 / – 5 2427
Fax: 030 / 227 – 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de