NDR Info: Polizist wird neuer Verfassungsschutzchef in Kiel

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Schleswig-Holsteins neuer Verfassungsschutzchef wird
voraussichtlich ein Polizist: Nach Informationen des Radioprogramms
NDR Info aus dem Kieler Landeshaus fiel die Wahl auf den 50 Jahre
alten Dieter Büddefeld. Er ist Chef des Landeskriminalamtes in
Brandenburg. Das Kieler Kabinett soll die Entscheidung am kommenden
Dienstag, 16. August, absegnen.

Büddefeld soll die Nachfolge des renommierten Kieler
Verfassungschefs Horst Eger antreten, der am 1. September in den
Ruhestand geht. Eger hat sich in Sicherheitskreisen den Ruf eines
versierten Pragmatikers erworben. Seit 2005 stand er an der Spitze
des rund 100 Mitarbeiter zählenden schleswig-holsteinischen
Verfassungsschutzes. Im Jahre 2009 wechselte Eger kurzfristig für
einige Monate in die Leitung der Polizeiabteilung im Kieler
Innenministerium. Er wurde damit Chef von rund 6000 Polizeibeamten
des nördlichsten Bundeslandes bevor er erneut an die Spitze des
Nachrichtendienstes zurückkehrte. Horst Egers zwischenzeitlicher
Wechsel an die Spitze der Polizeiabteilung war eine Art
Feuerwehreinsatz. Er ersetzte Axel Lüdders, der nach Querelen unter
anderem mit führenden Polizeipraktikern im nördlichsten Bundesland
seinen Posten wieder räumen musste. Lüdders war der Vorgänger von
Dieter Büddefeld auf dem Posten des brandenburgischen LKA-Chefs. Die
Stelle des Kieler Verfassungsschutzchefs war zwischenzeitlich schon
einmal ausgeschrieben worden. Das Verfahren wurde allerdings
kurzfristig wieder gestoppt, obwohl namhafte Bewerber auch aus
Norddeutschland ihr Interesse angemeldet hatten.

Büddefeld trat nach dem Abitur im Jahre 1978 in den hessischen
Polizeidienst ein. 1979 wechselte er zum Bundeskriminalamt, wo er vor
allem Aufgaben im Staatsschutz übernahm. Unter anderem war er
Referatsleiter für Ermittlungen im Bereich internationaler
Terrorismus. Später wechselte er als Dozent an die Polizei-
Führungsakademie in Hiltrup. Von 1986 bis 1990 absolvierte er ein
berufsbegleitendes rechtswissenschaftliches Studium an der
Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Dies könnte in Kiel jetzt
noch für Diskussionen sorgen. Denn in den Unterlagen für die nach der
Beamtenbesoldungruppe B5 ausgeschriebene Stelle war nach
Informationen von NDR Info die “ Befähigung zum Richteramt“
gefordert. Dies setzt formal ein Vollzeitstudium der
Rechtswissenschaft mit beiden juristischen Staatsexamen voraus. Bei
einer namhaften Zahl von abgelehnten Stellenbewerbern aus dem
Sicherheitsbereich waren diese Voraussetzungen erfüllt. Es ist also
nicht auszuschließen, dass der eine oder andere zum Mittel der
sogenannten “ Konkurrentenklage“ greift ,um Büddefeld den Posten per
Gerichtsentscheid streitig zu machen.

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12. August 2011

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