Über den Wert des Lebens
Präimplantationsdiagnostik (PID), Abtreibung, Sterbehilfe – mit
wenigen Themen tut sich der Gesetzgeber so schwer wie mit jenen, die
Beginn und Ende des Lebens betreffen. Was einst allein die Natur
entschied, liegt heute im Einflussbereich des Menschen – und stellt
sowohl die Politik als auch jeden Einzelnen vor existenzielle Fragen,
die mit großer Behutsamkeit diskutiert werden müssen.
Das hat der Bundestag getan, bevor der Bundesrat nun über die neue
Verordnung zur PID abgestimmt hat. Nach dem Ja der Länder wird es
künftig in Deutschland erlaubt sein, künstlich erzeugte Embryonen auf
genetische Defekte hin zu untersuchen.
Gerade weil die Medizin inzwischen sehr viel ermöglichen kann,
sind genaue Grenzen notwendig. Es muss sich zeigen, ob diese im Fall
PID konkret genug formuliert sind. Denn die Gefahr einer Fehlgeburt
steigt zum Beispiel auch, je älter eine Frau ist. Niemals darf die
umstrittene Diagnostik zur Routine werden.
Begrüßenswert ist es, dass nun Rechtssicherheit für Ärzte und
Eltern herrscht. Wie in der Debatte über Sterbehilfe schwebt aber
weiter die Frage über der neuen Verordnung, ob ein Mensch darüber
entscheiden darf, inwieweit ein Leben lebenswert ist. Denn trotz
aller Einschränkungen: Bei der PID wird menschliches Leben
vernichtet, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Auch wenn
Ehepaaren so eine Entscheidung sicher schwerfällt, ist sie dennoch
eine Selektion.
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