Keine Erlösung
Der Tod als Erlösung, das bleibt ein ethischer und politischer
Dauerbrenner. Nachdem Schwarz-Gelb keine Neuregelung zustande
gebracht hat, muss nun die neue Regierung grundlegende moralische
Fragen beantworten: Wird es ein klares Verbot organisierter
Sterbehilfe geben? Oder gerät auch Deutschland auf eine abschüssige
Bahn, wie Kritiker mit Blick auf die aktive Sterbehilfe in
Nachbarländern wie Belgien und den Niederlanden warnen? Der neue
Gesundheitsminister Hermann Gröhe bleibt sich mit seiner ablehnenden
Haltung treu. Nur: Eine Gesetzesinitiative müsste aus dem Haus von
Justizminister Heiko Maas (SPD) kommen. Und der hat in der
Vergangenheit aktive Sterbehilfe „in engen Grenzen“ befürwortet,
keine gute Voraussetzung für eine schnelle Einigung in der Koalition.
Wenigstens einen ersten Schritt sollte sie aber endlich tun.
Geschäftsmäßige Sterbehilfe muss verboten werden. Denn Fragen von
Leben und Tod sollten unabhängig sein von kommerziellen Interessen
und Erwägungen. Im Übrigen ist die Rechtslage durchaus differenziert.
Beihilfe zur Selbsttötung steht nicht unter Strafe. Man kann also
einem schwer leidenden Patienten ein tödliches Medikament überlassen.
Nur darf man es ihm nicht selbst verabreichen. Das ist aktive
Sterbehilfe und damit strafbar. Dabei muss es bleiben, auch im
Bereich von Vereinen und Organisationen.
Uwe Westdörp
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