Immer öfter wurden Eltern vor Gericht gezerrt,
weil sie nicht die geringste Ahnung hatten, welche Folgen das Tun
ihres Nachwuchses in Sachen Internet-Downloads hatten. Jetzt ist er
da, der Präzedenzfall, auf den viele seit Jahren gewartet haben. Das
Urteil aus Karlsruhe ist zwar eine Schlappe für die Musikindustrie,
aber es schafft Klarheit im ganzen Tauschbörsen-Dschungel – und
entlässt Eltern keinesfalls aus ihrer Informationspflicht. Es war ein
Wirrwarr. In anderen Fällen verlangte das Landgericht Hamburg etwa,
dass technisch unversierte Eltern sich einen IT-Support ins Haus
holen sollten, um den PC der Kinder zu checken. Andere Gerichte sahen
gar keinen Grund, die Kinder ohne Anlass zu überwachen. Fakt ist: Für
Eltern ist es unmöglich, ihr Kind rund um die Uhr zu kontrollieren.
Was sie tun müssen, ist, ihre Sprösslinge so früh wie möglich über
illegale Aktivitäten zu informieren und zeitweise beim Surfen zu
begleiten. Denn so müssen sie nicht erst eingreifen, wenn es zu spät
ist, sei es beim Tauschen oder auch bei zwielichtigen Kontakten in
Chats und sozialen Netzwerken. Die Gefahr ist immer nur einen Klick
entfernt.
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