Es dürfte der wohl der letzte große Prozess
gegen die RAF gewesen sein, der gestern nach 96 Verhandlungstagen und
der Befragung von 160 Zeugen zu Ende gegangen ist. Was bleibt nach
diesen zwei Jahren Verhandlung? Vor allem die Erkenntnis, dass mit
dem Strafrecht der nunmehr historischen Wahrheit – 35 Jahre nach der
Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback – nicht mehr
beizukommen ist. Der Prozess – Beugehaft für aussageunwillige
Ex-Terroristen inklusive – hat die Terroristen von einst eher wieder
enger zusammenrücken lassen und sie in ihrem eisernen Schweigegelübde
erneut bestärkt. War es also falsch, diesen Prozess zu führen? Ja,
denn vielleicht wäre es klüger gewesen, eine Art Wahrheitskommission
ins Leben zu rufen, wie es sie in Südafrika zur Aufarbeitung des
Apartheidregimes gibt, statt einen weiteren großen RAF-Prozess
anzustreben, von dem absehbar war, dass er die historische Wahrheit
nicht ans Licht bringen kann. Vielleicht hätte das Angebot
Straffreiheit gegen Wahrheit eher zum Ziel geführt und die Zungen
eher gelockert als dieser Prozess. Nein, weil unser Rechtssystem so
ein Vorgehen nicht vorsieht und im Interesse der Hinterbliebenen –
wie Michael Buback – auch per Strafgericht nochmals alles getan
werden musste, um der Gerechtigkeit Genüge zu tun. Das ist nun
geschehen. Frau Becker ist erneut verurteilt worden. Die Wahrheit
aber werden die Ex-Terroristen wohl mit ins Grab nehmen.
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