Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Urteil des NRW-Verfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung Niederlage mit Ansage FLORIAN PFITZNER, DÜSSELDORF

Ihre edlen Motive sollten am Ende nicht
ausreichen. Mit den geplanten Einschnitten bei den höheren Beamten
hatten sich die Düsseldorfer Koalitionäre vorgenommen, den
Landeshaushalt um insgesamt 710 Millionen Euro zu entlasten und einen
Personalabbau zu vermeiden. Jetzt hat das Verfassungsgericht in
Münster die Finanzpolitik der Landesregierung erneut als unseriös
eingestuft und die Nullrunden kassiert – eine herbe Niederlage für
Rot-Grün in NRW. Angesichts der Schuldenbremse mag es legitim sein,
über Abstriche in der Beamtenschar nachzudenken. In NRW arbeiten
immerhin rund 417.000 Staatsdiener. Über eine gestaffelte Anpassung
für Richter sowie Beamte wie Polizisten, Lehrer und Staatsanwälte
sollten die Einsparungen abgefedert werden. Ob auch eine junge
Studienrätin mit einem Gehalt von 3.230 Euro im Monat zu den
Besserverdienern zählt, blieb indes fraglich. So auch für die
Richter: Sie haben den Winkelzug von NRW-Finanzminister Norbert
Walter-Borjans (SPD) nicht akzeptiert. Man hätte es ahnen können.
Während einer Sachverständigenanhörung sprachen sich im vorigen Jahr
Verfassungsrechtler, Gewerkschafter und Vertreter der Kommunen im
Düsseldorfer Landtag dafür aus, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.
Unter den 21 Experten setzte sich allein der Bund der Steuerzahler
für die „notwendigen Einschnitte“ ein. Selbst wenn die kritische
Grundmelodie damals aus politischem Idealismus heraus angestimmt
wurde, ist vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung um die
vorgesehenen Abstriche ein Umstand festzuhalten: Walter-Borjans
fehlten anschließend über weite Strecken nicht nur extern, sondern
auch hausintern sowohl die Verfassungsrechtler als auch die Argumente
für ein Gegengutachten. Insofern handelt es sich in der Tat um einen
Verfassungsbruch mit Ansage. Wer dafür nun allerdings in einer ersten
Reaktion den Rücktritt von Hannelore Kraft fordert, schießt weit
übers Ziel hinaus.

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