Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR Verfahren gegen Tebartz-van Elst eingestellt Nicht das Ende CARSTEN HEIL

Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hat ein
juristisches Verfahren in der Hauptsache wegen seiner falschen
eidesstattlichen Versicherung abgewendet. Der Limburger Theologe hat
sich damit zumindest die Chance erhalten, weiter sein Amt ausüben zu
können. Wenn er jedoch verurteilt worden wäre, hätte das Bistum unter
keinen Umständen mit ihm weiterarbeiten können. Ein Bischof hat das
Recht, von der Justiz so behandelt zu werden, wie es jedem Deutschen
zusteht. Er hat seine falsche Versicherung eingeräumt, und da die
Schuld nicht so schwer ist – der Sachverhalt eher läppisch -, haben
Gericht und Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen eine Geldauflage
von 20.000 Euro eingestellt. Das heißt: Die Verhältnismäßigkeit ist
gewahrt worden. Auch wenn ein fader Beigeschmack zurückbleibt. Es
gibt aber eine zweite Ebene. Kann ein Bischof, der einräumen musste,
öffentlich wissentlich gelogen zu haben, weiter Vorbild und Hirte
einer so großen Gemeinde sein? Müssen an ihn nicht strengere Maßstäbe
angelegt werden? Nach menschlichem Ermessen sicherlich. Allerdings
bedeutet Theologie etwas anderes. Die biblische Botschaft ist
manchmal mit menschlicher Vernunft nicht zu fassen, nach menschlichen
Maßstäben nicht zu beurteilen. Die Begriffe „Buße“, „Umkehr“ und
„Vergebung“ spielen eine zentrale Rolle. Die Bibel ist voll von
Gescheiterten, die am Ende doch das Ziel erreicht haben. Der Jünger
Petrus hat Jesus dreimal verraten, weinte über diesen Verrat
bitterlich und wurde dann doch einer der Gründungsväter des
Christentums. Auch das muss derjenige im Blick behalten, der
Tebartz-van Elsts Verhalten beurteilen will. Etwas anderes ist es, ob
die Gemeinden im Raum Limburg noch mit ihrem Oberhirten
zusammenarbeiten und leben wollen. Denn der Unmut vor Ort richtet
sich nicht gegen Falschaussagen, sondern gegen unangemessene
Geldausgabe und vor allem gegen autoritären Führungsstil. Da muss
Tebartz-van Elst einen weiten Weg zurücklegen, um die „Umkehr“
glaubwürdig zu bewerkstelligen. Der Fall des Limburger Bischofs ist
mit der Entscheidung des Hamburger Amtsgerichts nicht beendet.

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