neues deutschland: Adoptionsurteil: Gleiches Recht für alle

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare ist nur konsequent.
Schließlich folgten die Karlsruher Richter auch in ihren vergangenen
Entscheidungen zum Thema immer dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
Ein Grundsatzurteil jedoch, das alle weiteren Klagen wegen der
Ungleichbehandlung homosexueller Partnerschaften gegenüber der Ehe
unnötig machen würde, existiert weiter nicht. Für die Regierung wäre
es ein Leichtes, weitere Klagen zu verhindern, indem sie endlich
gesetzlich festschreibt, was längst gesellschaftliche Realität ist:
Familie bedeutet heutzutage längst nicht mehr nur die
klassisch-konservative Vater-Mutter-Kind-Kombination mit Trauschein,
sondern kann alle erdenklichen Formen annehmen – und keine ist per se
besser oder schlechter für das Aufwachsen von Kindern. Warum also die
in einigen Gegenden bereits zum Auslaufmodell gewordene Ehe sowohl
steuer- als auch erb- und familienrechtlich weiter bevorzugt wird und
nur verheiratete heterosexuelle Paare gemeinsam ein Kind adoptieren
dürfen, wird immer weniger verständlich. Ein Großteil der politischen
Entscheidungsträger hat das erkannt und fordert das volle
Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Nur die Union sträubt
sich; sie fürchtet das Wegbrechen konservativer Werte und Wähler. Der
logischen Konsequenz aus den gesellschaftlichen Veränderungen wird
aber auch sie sich nicht mehr lange verschließen können.

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