Im vergangenen Jahr hat das Bundesamt für
Finanzdienstleistungen (BaFin) im Auftrag anderer Behörden 116 908
mal die Daten von insgesamt 1 050 726 Konten abgerufen. Das
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) griff 62 333 mal auf Privatkonten
zu. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine
Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Tageszeitung „neues
deutschland“ vorliegt. Wie das Blatt in seiner Donnerstagausgabe
berichtet, 2005 wies die BaFin noch rund 840 000 abgefragte Konten
aus. 2011 lag man bei über 1,05 Millionen. Die Kontenabrufe des BZSt
wuchsen von knapp 8700 im Jahr 2005 auf über 62 000 im vergangenen
Jahr. Allein im ersten Monat dieses Jahres sind 5472 Abfragen
verzeichnet. Vor allem die Polizei fordert die Kontodaten. Deren
Interesse hat sich seit 2005 von 38 675 auf 69 330 Abrufe im Jahre
2011 erhöht. Es folgen die Staatsanwaltschaften mit 25 997 Abfragen
im Jahr 2011. Auf dem dritten Platz stehen die Finanzbehörden mit 13
122 vor dem Zoll 7316 Abfrageaufträgen. Dass die Methode – wie seit
Einführung behauptet – unabdingbar ist zur Bekämpfung von
Terrorismus, kann man bezweifeln. Denn für den
Bundesnachrichtendienst, den Verfassungsschutz und den Militärischen
Abschirmdienst wurden »bislang noch keine Kontenabrufe durchgeführt«.
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