neues deutschland: Kommentar zur Debatte um die AfD und den Verfassungsschutz: Ungeeignet

Die AfD, so eine parteiübergreifende Forderung,
soll vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Von welchem
Verfassungsschutz? Von dem, der Neonazis bezahlt und schützt? Der
trotz seiner Szenenähe über Jahre hinweg nicht in der Lage war, eine
bundesweite rechtsextreme Terrorserie zu stoppen? Von dem
Verfassungsschutz, dessen Chef sich mit AfD-Gründern traf, um zu
verhindern, dass die Rechtsaußenpopulisten Beobachtungsgegenstand
werden?

Man kann davon ausgehen, dass es in dem rechtsblinden
Inlandsgeheimdienst längst eine Reihe von AfD-Sympathisanten gibt.
Warum sollte sich die Truppe, die vom CSU-Hardliner und
Heimatschutzminister Seehofer verantwortet wird, in dieser für die
Demokratie relevanten Frage von Polizei, Justiz und anderen Behörden
unterscheiden?

Björn Höcke und andere AfD-Extremisten sind der Vereinigung der
extremen Rechten nähergekommen. Die ideologisch basierte Kumpanei von
AfD, Pegida, Pro Chemnitz, Identitäre Bewegung, Burschenschaften,
Hooligans, III. Weg, NPD und anderen organisierten Gewaltnazis kann –
obwohl viele dieser Organisationen vom Verfassungsschutz beobachtet
werden – weiter zu einem Umsturzfaktum reifen. In Chemnitz haben sie
durch das Mitläufertum »besorgter« Bürger den Anschein einer
wiederauflebenden »Volksgemeinschaft« erweckt. Der durch das
Grundgesetz gebotene Widerstand dagegen kann sich – so beklagenswert
das ist – auf diesen Verfassungsschutz nicht stützen.

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