Egal, welche Änderung die Bundesregierung am
Informationsverbot zu Schwangerschaftsabbrüchen vornimmt: Solange die
Paragrafen 218 und 219a im Strafgesetzbuch erhalten bleiben, werden
Frauen im Rechtssystem weiterhin nicht als vollständig mündige Wesen
anerkannt. »Frauen bekommen endlich die Informationen, die sie
brauchen«, schreibt SPD-Chefin Andrea Nahles auf Twitter. Doch selbst
zu entscheiden, welche Informationen sie brauchen, das traut die
Regierung Schwangeren offenbar immer noch nicht zu. Ärzt*innen dürfen
jetzt auf ihren Websites schreiben, dass sie Abbrüche durchführen,
aber keinerlei weitere Informationen anbieten: beispielsweise zu den
angewandten Methoden und Kosten. All das wird ungewollt Schwangere
natürlich nicht davon abhalten abzutreiben, so wie sie sich noch nie
davon abhalten haben lassen. Gerade das zeigt, wie sehr der
Kompromiss zu Paragraf 219a nichts weiter ist als ein symbolischer
Machtkampf um gesellschaftliche Normen – der, wie so oft, über den
weiblichen Körper ausgetragen wird. Dass Schwangerschaftsabbrüche
überhaupt noch im Strafgesetzbuch stehen, zeigt, welche Gefahr für
ein konservatives Weltbild von Frauen ausgeht, die über den eigenen
Körper bestimmen. Und dass die CDU so erbittert um den letzten Rest
Informationsverbot kämpft, zeigt, wie sehr sie um dieses Weltbild
fürchtet. Bei aller Kritik: Dass Paragraf 219a überhaupt geändert
wurde, ist nicht zuletzt dem Druck von der Straße zu verdanken.
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