Die Bundesregierung ist mit dem
Mietrechtsänderungsgesetz den Vermieter- und Eigentümerverbänden auf
den Leim gegangen. Das erklärte der Direktor des Deutschen
Mieterbundes Lukas Siebenkotten in einer Gastkolumne für die Berliner
Tageszeitung „neues deutschland“ (Samstagausgabe). Wohl noch nie sei
ein Gesetzentwurf der Bundesregierung von unabhängigen
Sachverständigen in einem Ausschuss des Bundestages so kritisiert und
zerrissen worden wie das Mietrechtsänderungsgesetz „oder, wie man
eigentlich sagen müsste, das Mietrechtsverschlechterungsgesetz“,
erklärte der Autor. Dass der Mieterbund (DMB) kein gutes Haar an
diesem Gesetzentwurf lasse, möge als Lobby-Arbeit für die Interessen
der Mieterinnen und Mieter in Deutschland eingestuft werden. Wenn
aber alle geladenen Sachverständigen im Rechtsausschuss des Deutschen
Bundestages – egal, ob von den Regierungs- oder den
Oppositionsparteien benannt – fundamentale Kritik an den geplanten
Rechtsänderungen übten, müsse bei den Parlamentariern und der
Bundesregierung ein schnelles und grundlegendes Umdenken ansetzen,
fordert der Mieterbund-Direktor. Die sachverständigen Richter,
Wissenschaftler und Rechtsanwälte hätten festgestellt, dass der
Ausschluss des Mietminderungsrechts systemwidrig, dogmatisch, völlig
verfehlt, streitträchtig, kaum handhabbar und unausgewogen sei. Bei
den Regierungsvorschlägen zur Sicherungsanordnung bzw. Räumung der
Wohnung per einstweiliger Verfügung hätten sie gar von
Verfassungswidrigkeit, massiven Eingriffen in das Miet- und
Mietprozessrecht und rechtsstaatlichen Bedenken gesprochen. „Die
geplanten Änderungen dürfen nicht Gesetz werden“, so Siebenkotten.
Vermieter- und Eigentümerverbänden hätten die Vorarbeiten und
Formulierungen für die Rechtsänderungen geliefert. Sollte das Gesetz
tatsächlich verabschiedet werden, schlussfolgert der DMB-Direktor,
wäre die Anhörung der Sachverständigen im Rechtsausschuss eine Farce
gewesen. „Dann bräuchten wir künftig keine entsprechenden
Gesetzesberatungen und keine unparteiischen Sachverständigen.“
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