Pressemitteilung
Angaben zu Rollwiderstand, Nasshaftung und Geräuschentwicklung ab
1. November 2012 gesetzlich verpflichtend – DUH begrüßt neue
Umwelt-Kennzeichnung beim Reifenkauf – Umfrage unter allen
Bundesländern zeigt: Die zuständigen deutschen Behörden sind kaum auf
die Marktüberwachung vorbereitet
Mit der Wahl des richtigen Autoreifens lässt sich ein wesentlicher
Beitrag zum Klima- und Lärmschutz sowie zur Verkehrssicherheit
leisten. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begrüßt deshalb das neue
Reifenlabel der EU, das Verbraucherinnen und Verbraucher über
Energieeffizienz, Nasshaftung und Rollgeräusch informiert und ab 1.
November 2012 gesetzlich verpflichtend ist. Die Kennzeichnung war in
Anlehnung an das bereits etablierte Energielabel für
Haushaltsgroßgeräte und Fernseher eingeführt worden und teilt Reifen
in Energieeffizienzklassen von A (hoch effizient) bis G (wenig
effizient) ein. Um das Vertrauen in die neue Verordnung zu stärken
und Missbrauch zu vermeiden, forderte die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation die staatlichen Behörden auf, die
Kennzeichnung konsequent zu überwachen.
„Die Einführung des Reifenlabels schafft die notwendige
Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, die erforderlich
ist, um sich beim Reifenkauf insbesondere auch über die Möglichkeiten
zur Reduzierung des Spritverbrauchs zu informieren“, sagt Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Umso unverständlicher ist die
Weigerung vieler Bundesländer, die korrekte Umsetzung zu überwachen.“
Damit die Kennzeichnung, die sowohl im direkten Reifenhandel, als
auch im Online-Versandhandel gesetzlich verpflichtend ist, in Zukunft
ihre volle Wirkung entfalten kann, sind staatliche Kontrollen im
Rahmen der amtlichen Marktüberwachung zwingend erforderlich. „Die
Verbraucher sollen Vertrauen in die Angaben der neuen Kennzeichnung
gewinnen. Deshalb ist es wichtig, dass alle Informationen über
Kraftstoffverbrauch, Nassrutschverhalten und Lärmentwicklung
ausgewiesen und diese regelmäßig auf Richtigkeit überprüft werden“,
sagt Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH. Eine
aktuelle Umfrage der DUH unter den für die Überwachung zuständigen
Landesbehörden ergab, dass weniger als die Hälfte der Länder
ausreichend für die anstehende Überprüfung vorbereitet sind. Nur
Thüringen führte nach Inkrafttreten der freiwilligen Kennzeichnung am
1. Juni 2012 erste Kontrollen durch und klärte in Gesprächen über
Sinn und Zweck sowie den korrekten Einsatz des Labels auf. Auch
liegen dort bereits Pläne für die anstehende Marktüberwachung vor.
„So optimistisch das gute Beispiel Thüringens stimmt, so
erschreckend sind die Rückmeldungen aus den anderen Bundesländern, wo
man in der Mehrheit noch nicht verstanden hat, dass regelmäßige
Kontrollen für den Erfolg des Reifenlabels von entscheidender
Bedeutung sind“, so Resch. Die DUH kündigte an, durch eigene
Stichproben eine korrekte Reifenkennzeichnung im Handel durchzusetzen
so lange es keine wirksamen amtlichen Kontrollen gibt.
Alle Informationen zum Label, sowie zum Ziel und Zweck der
Kennzeichnung finden Sie im Internet unter www.reifenlabel-info.de.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz, Fritz-Reichle-Ring 4, 78315
Radolfzell Tel.: 07732 9995 0, E-Mail: sauter@duh.de
Daniel Eckold, Pressesprecher, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold@duh.de