Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) begrüßt
die Forderungen der Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) nach
einer engen Zusammenarbeit aller Beteiligten zur Versorgung der
Bevölkerung mit Grippeimpfstoffen. „Es muss rasch sichergestellt
werden, dass alle Impfwilligen in Bayern, und hier vor allem die
Risikopatienten, gegen Grippe geimpft werden können“, betonte Dr. Max
Kaplan, Präsident der BLÄK.
Die aktuelle Situation zeige aber laut Kaplan auch deutlich auf,
dass bei der Grippeimpfung die Prioritäten richtig gesetzt werden
müssen. „Impfstoffe sind ein hochsensibles Arzneimittel. Im Interesse
der Patientinnen und Patienten darf hier nicht am falschen Fleck
gespart werden“, betonte der Kammerpräsident. Er fordert deshalb:
„Bei Grippeimpfstoffen dürfen die Krankenkassen keine Rabattverträge
mehr abschließen und dadurch einen selbstverschuldeten
Versorgungsengpass generieren.“ Der 71. Bayerische Ärztetag hat am
13. Oktober 2012 in Augsburg bereits verlangt, den § 132e Abs. 2
Sozialgesetzbuch V (SGB V)* zu streichen (Presseinfo vom 13.10.2012).
Ein weiteres gewichtiges Problem seien die Regressforderungen der
Krankenkassen bei Impfstoffen. Es dürfe nicht sein, dass Ärzte, die
im Interesse der Patienten Impfstoffe vorab bestellen, nach der
Impfsaison für einen eventuellen Überhang mit finanziellen
Regressforderungen konfrontiert werden.
„Um im öffentlichen Interesse eine möglichst hohe
Grippeimpfungsrate zu erreichen, müssen deshalb die Rabattverträge
und die Regressforderungen der Krankenkassen bei Impfstoffen
abgeschafft werden“, fordert Kaplan.
Pressestelle
* § 132e Abs. 2 Sozialgesetzbuch V (SGB V) besagt, dass die
Krankenkassen und ihre Verbände mit einzelnen pharmazeutischen
Unternehmen Exklusivverträge zur Versorgung mit Schutzimpfstoffen
schließen können und dann die Versorgung der Versicherten
ausschließlich mit diesem vereinbarten Impfstoff zu erfolgen hat.
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