NOZ: Gesetzesreform zur Opferentschädigung: Weißer Ring fürchtet Nachteile für Betroffene

Gesetzesreform zur Opferentschädigung: Weißer
Ring fürchtet Nachteile für Betroffene

Vorsitzende Müller-Piepenkötter: Opfer sind keine Bittsteller

Osnabrück. Bei der anstehenden Reform des
Opferentschädigungsgesetzes fürchtet der Weiße Ring, dass Betroffene
künftig schlechter gestellt werden. In einem Gespräch mit der „Neuen
Osnabrücker Zeitung“ (Mittwoch) sagte die Vorsitzende der
Opferschutzorganisation, Roswitha Müller-Piepenkötter: „Wir fürchten
einen Rückschritt und eine Verschlechterung für die Opfer von
Gewalttaten.“ Hauptkritikpunkt des Weißen Rings ist, dass die
Bundesregierung Renten und anderen Leistungen wohl nur noch für eine
bestimmte Zeit gewähren möchte. „Es ist den Opfern nicht zumutbar,
dass sie nach einiger Zeit wieder neue Anträge stellen müssen“,
kritisierte Müller-Piepenkötter – denn dann müssten sie sich immer
wieder mit der Tat und dem Täter auseinander setzen, was eine
seelische Belastung sei: „Sie sind keine Bittsteller, sondern haben
ein Recht darauf, nach einer Straftat bestmöglich versorgt zu
werden.“ Gerade Opfer von Gewalttaten benötigten zudem dringend
finanzielle Sicherheit.

Der Verband fordert zudem schnellere Hilfen. Die zumutbare
Wartezeit für Heilbehandlungen und Reha-Maßnahmen liege bei drei bis
fünf Wochen, sei in der Praxis aber oft wesentlich länger.
„Kriminalitätsopfer müssen oft zu lange auf Hilfe warten, die
Verfahren müssen beschleunigt werden“, sagte Müller-Piepenkötter.

Die Große Koalition will das Opferentschädigungsgesetz (OEG), das
von 1985 stammt, reformieren. Das Bundessozialministerium hat
angekündigt, bald einen Entwurf zur Reform vorzulegen, ohne jedoch
Details zu nennen. Der Weiße Ring mit Sitz in Mainz will am Mittwoch
selbst Eckpunkte für eine bessere Opferentschädigung veröffentlichen.

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