NOZ: Luftschlag in Syrien völkerrechtswidrig? Bundesregierung widerspricht Bundestag

Luftschlag in Syrien völkerrechtswidrig?
Bundesregierung widerspricht Bundestag

Linke kritisiert: Im Auswärtigen Amt ist Wildwest statt
Völkerrecht der Handlungsmaßstab

Osnabrück. Die Bundesregierung hat der Einschätzung des
wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages widersprochen, wonach die
Luftschläge der westlichen Verbündeten im April nahe der syrischen
Hauptstadt Damaskus völkerrechtswidrig waren. Das geht aus der
Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Kleine Anfrage der Linken
hervor, die der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Montag) vorliegt.

Darin heißt es: Vor dem Hintergrund der vorangegangenen
Chemiewaffen-Einsätze durch das Regime des Machthabers Baschar
al-Assad gegen die eigene Bevölkerung sei die Bundesregierung zu der
Auffassung gelangt, dass das Vorgehen von USA, Frankreich und
Großbritannien am 14. April 2018 „erforderlich und angemessen war“.
Bei dem Militärschlag sei es allein darum gegangen, gezielt gegen
Einrichtungen vorzugehen, die mit dem Chemiewaffeneinsatz im
Zusammenhang standen, also wo das Giftgas vermutlich hergestellt und
gelagert wurde. Zudem habe der UN-Sicherheitsrat nicht gehandelt.
Eine völkerrechtliche Rechtsgrundlage erwähnt die Regierung dabei
nicht.

Die Bundestags-Wissenschaftler waren in ihrer Bewertung zu einem
ganz anderen Ergebnis gekommen. Der Einsatz habe gegen das
völkerrechtliche Gewaltverbot verstoßen, heißt es in dem Gutachten
von Ende April. Darauf schreibt das Auswärtige Amt in seiner Antwort
auf die Kleine Anfrage lediglich, die Bundesregierung habe die
Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes „zur Kenntnis genommen“.

Der Linken-Abgeordnete Niema Movassat warf der Bundesregierung
vor, sich mit Partnernationen zu solidarisieren, statt auf der
Einhaltung des Rechts zu bestehen: „Die Bundesregierung trägt zur
Erosion des Völkerrechts bei. Es ist bitter, dass im Auswärtigen Amt
offenbar Wildwest statt Völkerrecht der Handlungsmaßstab ist.“

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