Bundesgesundheitsministerium: Neuer Feiertag
lässt Beiträge zur Pflegeversicherung steigen
Spahns Staatssekretär warnt die Nordländer – Kritik an
arbeitsfreiem Reformationstag
Osnabrück. Das Bundesgesundheitsministerium hat die norddeutschen
Bundesländer vor der Einführung eines neuen Feiertags gewarnt, weil
damit die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen würden. Nach
Informationen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag) weist
Staatssekretär Lutz Stroppe in einem Brief an seine Länderkollegen in
Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen darauf hin,
dass ein zusätzlicher Feiertag „Auswirkungen auf die Beitragstragung
zur Pflegeversicherung“ habe.
1995 war der Buß-und Bettag in allen Ländern – außer Sachsen – als
arbeitsfreier Tag abgeschafft worden. Durch die Mehrarbeit der
Arbeitnehmer sollte die zusätzliche Belastung für die Arbeitgeber
ausgeglichen werden, die durch die Beiträge zur damals neu
eingeführten Pflegeversicherung entstanden war. Dieser Effekt werde
nun durch die Einführung eines neuen Feiertags zunichte gemacht,
meint das Berliner Ministerium.
Der Staatssekretär von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bittet
daher die Nordländer um „Erläuterung, wie durch Einführung eines
anderen Feiertags die angestrebte dauerhafte Entlastung der
Arbeitgeber“ bestehen bleiben solle. „Sind beispielsweise durch
andere Maßnahmen gleichwertige dauerhafte Entlastungen bei den
Arbeitskosten vorgesehen?“, heißt es in dem dreiseitigen Schreiben,
das der „NOZ“ vorliegt. Stroppe beziffert den Anstieg der anteiligen
Beitragsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer im jeweiligen Land
auf 0,5 Prozentpunkte.
Derzeit plant Niedersachsen, den Reformationstag am 31. Oktober
dauerhaft als neuen gesetzlichen Feiertag einzuführen. In
Schleswig-Holstein und Hamburg haben die Parlamente die Einführung
des Reformationstags als Feiertag schon beschlossen. Bremen will mit
der Präferenz für den 31. Oktober auf Niedersachsens Entscheidung
warten. Die Landesregierung in Hannover hat einen Gesetzentwurf
erarbeitet, der im Mai ins Parlament eingebracht werden soll. In
Mecklenburg-Vorpommern ist der Reformationstag bereits Feiertag.
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