NOZ: Rechtswissenschaftler stärkt Kanzlerin im Diesel-Streit den Rücken

Rechtswissenschaftler stärkt Kanzlerin im
Diesel-Streit den Rücken

Ipsen : Höhere Hürden für Fahrverbote möglich – Auf Distanz zu
Deutscher Umwelthilfe

Osnabrück. Der Rechtswissenschaftler Jörn Ipsen hat im Streit um
Diesel-Fahrverbote Kanzlerin Angela Merkel (CDU) den Rücken gestärkt.
„Der Vorstoß der Bundesregierung ist möglich und angemessen“, sagte
der Staatsrechtler der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er reagierte
damit auf Merkels Plan, bei geringfügigen Grenzwert-Überschreitungen
Fahrverbote für unverhältnismäßig zu erklären. Ipsen wies darauf hin,
dass Grenzwerte „niemals völlig starr sein können“. Es greife daher
das sogenannte „Übermaßverbot“, so werde in diesem Fall das
Verhältnismäßigkeitsprinzip beschrieben. Er halte den von der
Kanzlerin vorgeschlagenen Weg für „vernünftig“, betonte der
Osnabrücker Rechtsexperte. Die Folgen eines Fahrverbots würden
natürlich an deutschem Verfassungsrecht gemessen, betonte Ipsen
weiter. Er wies die Darstellung der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
zurück, wonach Europarecht gelte. „Auch die Organe der Europäischen
Union sind an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gebunden“, sagte
Ipsen unter Hinweis auf Artikel 6 des Unions-Vertrags.

Laut DUH-Chef Jürgen Resch ist Merkels Vorstoß dagegen
„durchschaubare Wahlkampfargumentation“, die vor keinem Gericht
Bestand haben könne. Das Bundesverwaltungsgericht habe schließlich
geurteilt, dass nationale Regelungen, die gegen EU-Recht verstießen,
„nicht angewendet werden dürfen“.

Die Kanzlerin hatte angekündigt, Hürden für die Verhängung von
Diesel-Fahrverboten in Städten zu erhöhen. Nach Ansicht der CDU seien
Fahrverbote bei einer nur geringfügigen Überschreitung des Grenzwerts
für Stickstoffdioxid „nicht verhältnismäßig“. Deshalb wolle ihre
Partei die Gesetze entsprechend ändern. In 51 Städten in Deutschland
gibt es laut Merkel lediglich geringfügige Grenzwertüberschreitungen.
In 14 weiteren Städten müsse hingegen mehr getan werden.

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