„Ich bin dafür, dass wir jetzt kluge unabhängige Köpfe damit beauftragen, die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens genau zu prüfen“, sagt Limbach weiter. Ein Parteiverbot sei wie ein Notwehrrecht der Demokratie gegen ihre Feinde, das man nur im äußersten Notfall anwenden dürfe, so Limbach. Wenn die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren vorliegen sollten, dann gäbe es für ihn aber kein politisches Ermessen mehr. „Dann müssen wir handeln“, sagt der Minister. „Dann haben wir eine Verpflichtung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung gegenüber.“ Diese werde definiert aus Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat. „Es reicht ein Angriff auf eines der dreien. Wir sehen dafür sehr viele Anhaltspunkte.
„Wie lange ein Gerichtsverfahren dann dauern würde, das wagt Limbach nicht zu prognostizieren. „Bei der NPD hat es damals drei Jahre gedauert. Vielleicht ginge es diesmal etwas schneller.“
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