Nun haben es auch die zukünftigen Berliner
Koalitionäre, die sich zur Vorratsdaten-Speicherung nach EU-Vorgabe
bekannt haben, schriftlich aus Luxemburg: Die Zwangsverpflichtung von
Telekom-Anbietern, bis zu zwei Jahre lang alle Daten von Telefon- und
Internetverbindungen zu sammeln, nicht auf Verdacht, sondern auf
Vorrat – diese Verpflichtung ist nicht rechtens. Sie läuft den
europäischen Grundrechten zuwider. Denn sie lässt jede vernünftige
Abwägung zwischen dem Interesse an Sicherheit und dem Anspruch auf
Schutz des Privat-Lebens vermissen. Schon die ersten Reaktionen
zeigen freilich, dass mit den eindeutigen Worten des Luxemburger
Gerichtsgutachters noch keineswegs die große Klarheit ausgebrochen
ist. Christ- und Sozialdemokraten geben sich ungerührt und verweisen
darauf, dass sie doch selber Änderungen in Aussicht gestellt hätten.
Die EU-Kommission erklärt: Wir arbeiten dran, doch gut Ding will
Weile haben. Und alle sind heimlich froh, dass die Empfehlung des
Generalanwalts nicht das Urteil ist und bis zu demselben noch etwas
Zeit bleibt. Auch jetzt schon lässt sich indes feststellen: Die
Argumente des Gutachters gegen die EU-Richtlinie sind derartig
stichhaltig, dass es mit ein paar Nachbesserungen an den Rändern des
Textes nicht getan ist. Es ist an den Befürwortern der Vorratshaltung
von Telekomdaten nachzuweisen, dass und wie sie bewerkstelligt werden
kann, ohne dass der Schutz der Privatsphäre einfach für unbeachtlich
erklärt wird. Der Rahmen der europäischen Grundrechte ist enger,als
die schwarz-roten Koalitionsarchitekten wahrhaben mochten. Gut so.
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