Nüßlein: Aktiengesetz nachjustieren, Missbrauch verhindern

Zur nächsten Hauptversammlung der Deutschen Bank im
Mai 2012 soll der derzeitige Vorstandsvorsitzende Dr. Josef Ackermann
zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Bank gewählt werden. Dazu
erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein: „Der geplante übergangslose
Wechsel von Dr. Josef Ackermann vom Vorsitz des Vorstandes der
Deutschen Bank in den Vorsitz des Aufsichtsrates ist nicht im Sinne
des Aktiengesetzes, das wir erst vor zwei Jahren überarbeitet haben.
Mit dem damals vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Angemessenheit
der Vorstandsvergütung hatte der Gesetzgeber bei börsennotierten
Gesellschaften eine zweijährige Karenzzeit zwischen einem Amt im
Vorstand und einem Amt im Aufsichtsrat vorgeschrieben. Diese
Karenzzeit gilt aber nicht, wenn das Aufsichtsratsmitglied aufgrund
eines Vorschlags von Aktionären gewählt wird, die mindestens 25
Prozent der Stimmrechte halten. Diese Ausnahmeregelung wurde
seinerzeit aber mit Blick auf familiengeführte, mittelständische
Unternehmen getroffen, wie es der Beschlussempfehlung zu dem Gesetz
zu entnehmen ist. Für Unternehmen in der Größenordnung der Deutschen
Bank war die Ausnahmeregelung gerade nicht geschaffen worden. Wenn
diese Intention missachtet wird, sehen wir uns gezwungen, das
Aktiengesetz entsprechend nachzujustieren.“

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