Flosbach/Brinkhaus: Koalition greift beim Anlegerschutz durch

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur
Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit
des Kapitalmarktes beschlossen. Hierzu erklärt der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und
der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

„Mit dem heute verabschiedeten Gesetz zeigt die Koalition, dass
sie ernst macht mit der Regulierung des Finanzmarktes. Mit dem Gesetz
wird der Anlegerschutz deutlich gestärkt. In der Krise hat sich
gezeigt, dass Anleger über die von ihnen erworbenen Wertpapiere nicht
ausreichend informiert waren. Ab dem 1. Juli 2011 muss der Anleger
mit einem kurzen, leicht verständlichen Dokument über die
wesentlichen Merkmale eines Finanzinstrumentes informiert werden.
Außerdem konkretisiert das Gesetz die Anforderungen an die Sachkunde
der in der Anlageberatung und Überwachung tätigen Mitarbeiter aber
auch der Führungskräfte von Finanzinstituten. Diese müssen sich
zusätzlich bei der BaFin registrieren lassen. Beschwerden über die
Anlageberatung können bei der BaFin angezeigt werden.

Bei den offenen Immobilienfonds werden durch Mindesthaltefristen
und Kündigungsfristen die Risiken dieser Fonds eingeschränkt. Etwa 3
Millionen Verbraucher nutzen offene Immobilienfonds als Baustein für
die Altersvorsorge. Sie müssen nun nicht mehr einen plötzlichen
Liquiditätsabfluss in einem Umfang befürchten, wie wir ihn in der
Vergangenheit erlebt hatten.

Außerdem wird mit dem Gesetz das „Anschleichen“ an Unternehmen
erschwert. Nach dem Gesetz werden nun auch die jeweiligen
Finanzinstrumente meldepflichtig, die es dem Inhaber faktisch oder
wirtschaftlich ermöglichen, Aktien oberhalb einer Meldeschwelle von 5
Prozent der Stimmrechte eines Zielunternehmens zu erwerben. Dabei
soll es nicht bleiben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die
internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Übernahmerechts und
eine mögliche Benachteiligung deutscher Unternehmen prüfen.“

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