Nüßlein: Energiewende geht nur mit den Menschen

Bundestag beschließt Länderöffnungsklausel für
Mindestabstände bei Windenergieanlagen

Der Deutsche Bundestag hat heute parallel zur grundlegenden Reform
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Länderöffnungsklausel im
Baugesetzbuch beschlossen. Sie ermöglicht den Ländern die Festlegung
von Mindestabständen zu Windenergieanlagen. Dazu erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg
Nüßlein:

„Die umfassende Reform des EEG schafft die Voraussetzung für einen
weiterhin verlässlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien zu
bezahlbaren Preisen. Die Energiewende gelingt aber nur, wenn die
Menschen auch voll hinter ihr stehen. Die Politik darf vor den
Bedenken und Ängsten der vom Ausbau der Erneuerbaren unmittelbar
betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht die Augen verschließen. Dies
gilt insbesondere bei der Windenergie. Deshalb führen wir mit der
Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch ein wirksames Instrument ein,
mit dem die Interessen der Anwohner und die Erfordernisse der
Energiewende zu einem besseren Ausgleich gebracht werden können. Die
Länder haben künftig die Möglichkeit, Mindestabstände zwischen
Windenergieanlagen und der Wohnbebauung festzulegen und dabei
regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Gleichzeitig kann der
Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter vorangehen. Entscheidend ist,
dass die Länder mit diesem neuen Instrument verantwortungsbewusst
umgehen. Der bereits vorliegende bayerische Gesetzentwurf, mit dem
die Länderöffnungsklausel genutzt werden soll, zeigt, dass dies
vollauf möglich ist: Er sieht nämlich die Möglichkeit vor, dass die
Kommunen durch Bebauungsplan und damit in einem demokratischen und
transparenten Verfahren von den Mindestabständen abweichen können.
Der kommunale Handlungsspielraum wird dadurch sogar größer, als er
bislang ist. Die Energiewende kommt voran – mit maßgeschneiderten
Lösungen, die drohende Konflikte vor Ort wirksam entschärfen und
vermeiden. Davon profitierten die Menschen und die Energiewende
gleichermaßen.

Hintergrund:

Mit dem heute beschlossenen „Gesetz zur Einführung einer
Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen
Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen“ wird das Baugesetzbuch
geändert. Den Ländern wird dadurch die Befugnis eingeräumt, den
Privilegierungstatbestand für Windenergieanlagen durch bis zum 31.
Dezember 2015 zu verkündende Landesgesetze von der Einhaltung von
Mindestabständen zu bestimmten zulässigen baulichen Nutzungen
abhängig zu machen. Die Einzelheiten, insbesondere zur
Abstandsfestlegung und zu den Auswirkungen der festgelegten Abstände
auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen und
Raumordnungsplänen, sind in den Landesgesetzen zu regeln.

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