Die Verwaltungen haben nach Meinung der ÖDP bei Bürgerbegehren eine neutrale und die Bürger beratende Position einzunehmen. Es gehe nicht an, dass Bürgerinitiativen behindert oder durch nicht herrschende Rechtsmeinungen verunsichert werden.
Die Aufhebung einer einmal getroffenen Zulässigkeitsentscheidung dürfe lediglich durch ein Gericht, nicht aber durch eine Verwaltung erfolgen.
Die ÖDP erwartet die Schaffung einer diesbezüglichen Regelung durch den Düsseldorfer Landtag. Entsprechendes gibt es bereits in Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen.