Eine Aussage, die für eine Reaktion im Paderborner Rathaus sorgte. So teilte die Stadt am Freitagmittag kurz und knapp mit: „Als Reaktion auf die von Björn Höcke getätigten Aussagen in seiner am 29. August in Nordhausen gehaltenen Rede, hat Bürgermeister Michael Dreier Strafantrag gestellt.“ Er berufe sich dabei unter anderem auf Paragraph 188 des Strafgesetzbuches, der gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung untersagt.
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