Als halbgaren politischen Kompromiss kritisiert der
Paritätische Wohlfahrtsverband die heute bekannt gewordenen Pläne,
das einjährige Arbeitsverbot für Asylbewerber EU-weit lediglich auf
neun Monate zu verkürzen. Der Verband fordert mit Verweis auf das
Gebot der Menschenwürde stattdessen eine Aufhebung des
Arbeitsverbotes unmittelbar nach Beendigung des
Erstaufnahmeverfahrens. Darüber hinaus müsse das
Asylbewerberleistungsgesetz ersatzlos gestrichen und ein
Rechtsanspruch von Asylbewerbern auf Hartz IV- bzw.
Sozialhilfeleistungen eingeführt werden.
„Zur Würde des Menschen gehört auch, dass man für seinen eigenen
Lebensunterhalt sorgen darf“, so Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, der auf das
jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
Asylbewerberleistungsgesetz verweist. „Das Bundesverfassungsgericht
hat erst in der vergangenen Woche den Gesetzgeber mit deutlichen
Worten in seine Schranken verwiesen und der schikanösen Behandlung
von Asylbewerbern und der Ausgrenzung per Gesetz ein Ende bereitet.
Die Menschenwürde darf niemals Spielball politischer
Gestaltungsfreiheit sein“, mahnt Schneider. Es stünde der
Bundesregierung gut zu Gesicht, in der EU nun mit positivem Beispiel
engagiert voran zu gehen statt um den Erhalt alter Mechanismen der
Ausgrenzung zu feilschen.
Der Paritätische fordert eine Aufhebung des Arbeitsverbotes für
Asylbewerber unmittelbar nach Beendigung des Erstaufnahmeverfahrens,
d.h. spätestens nach drei Monaten. Menschen, die arbeiten können und
wollen, dürfe nicht länger der Zugang zu Arbeitsmarkt und
gesellschaftlicher Teilhabe über Monate verweigert werden. Auch die
Regelungen zum nachrangigen Arbeitsmarktzugang, der die Betroffenen
teilweise über Jahre vom Erwerbsleben ausgrenze und sie in
Abhängigkeit staatlicher Unterstützung halte, müssen abgeschafft
werden, fordert der Verband. Der Verband bekräftigt zudem seine
Forderungen nach der ersatzlosen Abschaffung des
Asylbewerberleistungsgesetzes und der Einführung eines verbindlichen
Rechtsanspruchs von Asylbewerbern auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB
XII sowie der bedarfsgerechten Anpassung der entsprechenden
Regelsätze.
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Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636-305, E-Mail: pr@paritaet.org