Hintergrund der Überprüfungswelle ist eine im März 2024 veröffentlichte Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats des Bundesarbeitsministeriums. Das Expertengremium war nach mehrjähriger Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Umgang mit gewissen chemischen Pflanzenschutzmitteln Parkinson auslösen kann. Deswegen sprachen sich die Fachleute für eine Anerkennung als Berufskrankheit aus. Die Anerkennung bedeutet, dass Betroffene Anspruch auf Leistungen ihrer Unfallversicherungsträger haben, etwa Renten. Die Aufnahme in den entsprechenden Katalog ist indes noch nicht erfolgt, wie ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums der „NOZ“ unter Verweis auf noch laufende Abstimmungsprozesse bestätigte. Für Betroffene habe dies aber keine Auswirkungen: In der Zwischenzeit sei eine Anerkennung als sogenannte Wie-Berufskrankheit möglich, die mit identischen Ansprüchen verbunden ist.
Bis zu der Entscheidung im vergangenen Jahr hatten Parkinson-Patienten, die ihre Erkrankung auf beruflichen Pestizid-Einsatz zurückführen, kaum Chancen auf Anerkennung. 60 entsprechende Verdachtsanzeigen waren in den zurückliegenden Jahren laut „NOZ“ bei der SVLFG eingegangen, aber alle negativ beschieden worden. Die Versicherung hatte von sich aus nach eigenen Angaben 7900 Versicherte angeschrieben, die in den vergangenen Jahren aufgrund einer Parkinson-Erkrankung behandelt worden waren. Weitere 400 Verdachtsanzeigen kamen durch Ärzte, Arbeitnehmer oder Unternehmer noch hinzu.
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df
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