Patientenbeauftragter fordert verpflichtende Haftpflichtversicherung für Ärzte / Zöller: „Unbedingt erforderlich“, diese Lücke im Patientenrecht zu schließen

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung,
Wolfgang Zöller, forderte im Gespräch mit dem ARD Politikmagazin
„Report Mainz“ eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Ärzte.
„Das Thema ist mehr als relevant, weil es eine wirkliche
Gesetzeslücke ist, zum Schaden der Patienten. Deshalb halte ich es
für unbedingt erforderlich, dass wir im Patientenrecht diese Lücke
schließen, dass die Ärzte verpflichtet werden, nicht nur eine
Haftpflichtversicherung in entsprechender Höhe, sondern was noch viel
wichtiger ist, auch dauerhaft zu gewährleisten“, sagte Zöller
gegenüber „Report Mainz“.

Zum Thema Patientenrechte haben der Patientenbeauftragte,
Bundesgesundheits- und Justizministerium inzwischen ein
Eckpunktepapier veröffentlicht. Im Absatz über
Ärztehaftpflichtversicherungen werden Länder und (Zahn-)Ärztekammern
aufgefordert, „durch geeignete Überprüfmechanismen einen solchen
Schutz der Patientinnen und Patienten sicherzustellen.“ Gegenüber
„Report Mainz“ kritisiert der SPD Gesundheitspolitiker, Karl
Lauterbach, vor allem die Einbindung der Ärztekammern: „Die
Ärztekammer hat schon jetzt die Aufgabe zu prüfen, ob die Ärzte eine
Versicherung haben oder nicht. Sie tut es nicht ausreichend. Es
funktioniert nicht. Nach dem Gesetz hat sie wieder die Zuständigkeit,
sprich es ändert sich überhaupt nichts. Das Problem wird
weitergeführt.“ Die Ärztekammern führen zwar bislang Prüfungen über
das Bestehen des Versicherungsschutzes durch. In einer Stellungnahme
an „Report Mainz“ betont die Bundesärztekammer aber, dass
Ärztekammern gesetzlich nicht dazu verpflichtet seien.

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