Patientenrechtegesetz – AOK als Vorbild: Krankenkassen sollen aktiv bei Aufklärung von Behandlungsfehlern unterstützen

Zukünftig sollen Patienten bei der Aufklärung von
Behandlungsfehlern von ihrer Krankenkasse unterstützt werden. Das
zumindest sieht der aktuelle Entwurf des Patientenrechtegesetzes vor.
„Damit können Versicherte im Ernstfall auf wichtige Hilfe in einer
für sie schwierigen Auseinandersetzung zählen. Bei der AOK ist dieser
Service bereits seit über zehn Jahren im Leistungsangebot verankert.
Es freut uns, dass der Gesetzgeber hier nun für alle Kassen
Handlungsbedarf erkannt hat und diese nunmehr unserem Beispiel folgen
sollen“, sagt Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des
AOK-Bundesverbandes.

Ganz zufrieden mit den Inhalten des Patientenrechtegesetzes zeigt
sich Graalmann aber nicht: „Nach wie vor bleiben Patienten
benachteiligt, wenn es um den Beweis eines Behandlungsfehlers und
seiner gesundheitlichen Folgen geht. Sie bleiben alleinig in der
Bringschuld.“ Hier fordert die AOK eine Beweislasterleichterung, um
mehr Chancengleichheit zu erreichen. „Patienten sind keine Mediziner.
Ärzte müssen deshalb stärker in die Pflicht genommen werden und ihren
Teil zur Aufklärung eines Behandlungsfehlers beitragen“, betont
Graalmann. Darüber hinaus setze sich die AOK zusammen mit Ärzten,
Krankenhäusern und Patientenverbänden weiter für eine Intensivierung
der Aktivitäten zur Fehlervermeidung ein – etwa im Aktionsbündnis
Patientensicherheit.

Graalmann begrüßt, dass Versicherte künftig schriftlich über die
Kosten Individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) informiert werden
sollen. Er sieht aber Nachbesserungsbedarf: „Wir müssen Patienten
stärker vor rein wirtschaftlichen Interessen Dritter schützen. Daher
sollte neben den Kosten auch über den in der Regel fehlenden
medizinischen Nutzennachweis aufgeklärt werden“, fordert Graalmann.

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