Verzeichnis:
– Warum es wichtig ist, den digitalen Nachlass zu regeln
– Was der digitale Nachlass beinhaltet
– Wichtige Passwörter hinterlegen
– Wie mit den Accounts für soziale Medien verfahren wird
WARUM ES WICHTIG IST, DEN DIGITALEN NACHLASS ZU REGELN
Die meisten Erben wissen nicht, wie ein digitaler Nachlass rechtlich zu behandeln ist, erklärt Patrick Stach. Das liegt daran, dass nur selten bekannt ist, ob der Erblasser wollte, dass beispielsweise seine Profile in den sozialen Medien gelöscht werden. Für die Hinterbliebenen kann dies eine enorme emotio-nale Belastung darstellen. Zudem gibt es auch digitale Werte wie beispielsweise Krypto-Wallets, die im Erbfall vom Internet genommen werden sollten. Wenn jedoch niemand von deren Existenz weiss oder die Passwörter unbekannt sind, kann dadurch schnell viel Geld verloren gehen, so Patrick Stach.
WAS DER DIGITALE NACHLASS BEINHALTET
Jedem sollte bewusst sein, welche digitalen Werten er besitzt, empfiehlt Patrick Stach. Dabei geht es nicht nur um die offensichtlichen Güter wie die Profile in den sozialen Medien, eigene Websites oder Email-Postfächer. Zu den digitale Güter gehören vielmehr auch eBooks, erworbene Software-Lizenzen, Urheberrechte und gekaufte Musik oder Filme. Zudem gehören Shopping- und Bezahlkonten wie Paypal zum digitalen Nachlass, und Wallets, also elektronische Geldbörsen, auf die digitale Währungen als Datensätze verbucht werden können, fügt Patrick Stach an.
WICHTIGE PASSWÖRTER HINTERLEGEN
Den Erben kann ein einfacher Zugang zum digitalen Nachlass ermöglicht werden, indem sämtliche Passwörter stets sicher verwahrt werden. Sie können auf dem Rechner selbst, auf einem USB-Stick oder einem sonstigen Datenträger gespeichert werden. Viele Betriebssysteme beinhalten auch einen Pass-wortmanager, auf den der Erbe mit einem Master-Passwort Zugriff erhalten kann. Patrick Stach rät jedoch, ausgedruckte oder von Hand notierte Listen in einem Safe oder Schließfach zu hinterlegen. Am besten und sichersten können diese Listen gemeinsam mit einem Testament oder anderen erbschaftsre-levanten Dokumenten beim Notar verwahrt werden.
WIE MIT DEN ACCOUNTS FÜR SOZIALE MEDIEN VERFAHREN WIRD
Allerdings ist bislang rechtlich unklar, ob Erben tatsächlich einen Anspruch auf den Profilzugriff des Erb-lassers in sozialen Medien geltend machen können. Denn die sozialen Medien sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, die Accounts verstorbener Menschen für deren Erben oder Verwandten zugänglich zu ma-chen. Beruft man sich aber auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs, in dem einer Mutter das Recht auf Zugriff auf das Facebook-Profil ihrer verstorbenen Tochter zugesprochen wurde, ist davon auszugehen, dass auch ein Schweizer Gericht im Streitfall zu demselben Schluss kommen würde, erklärt Patrick Stach.