Pfeiffer/Bareiß: Energieeffizienz als Königsweg – Ohne den Gebäudebereich geht es nicht

Am gestrigen Mittwoch beschloss das Bundeskabinett
den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und
der Energieeinsparverordnung (EnEV). Dazu erklären der
wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Joachim Pfeiffer, und der Koordinator für Energiepolitik der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß:

„Die gestern beschlossenen Novellierungsentwürfe des
Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung
(EnEV) sind neben dem C02-Gebäudesanierungsprogramm und der
Mietrechtsnovelle wichtige Bausteine für das Erreichen unserer
ambitionierten Effizienzziele. Sie werden einen bedeutenden Beitrag
leisten, um das enorme Effizienzpotential im Gebäudebereich zu heben.
Die Realisierung dieses Potenzials ist der entscheidende Prüfstein
beim Umbau der Energieversorgung.

Denn es gilt: Am günstigsten und saubersten ist diejenige Energie,
die gar nicht erst verbraucht wird. Dem Gebäudebereich – vor allem
dem Wohngebäudesektor – kommt hierbei die Schlüsselrolle zu: In
Deutschland entfallen 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und ein
Drittel aller CO2-Emissionen auf den Gebäudebereich. Damit muss jedem
klar werden: Ohne den Gebäudesektor wird der Umbau der
Energieversorgung nicht funktionieren.

Fortschritte erzielt man nicht durch Zwang, sondern durch Anreize.
Diesen Weg setzt die christlich-liberale Koalition mit der EnEV und
dem EnEG konsequent fort. Vorgesehen ist eine maßvolle, stufenweise
Anhebung der Mindesteffizienzstandards für Neubauten sowie eine
Stärkung des Energieausweises als Informationsinstrument.
Sanierungspflichten für Bestandsimmobilien sind nicht vorgesehen.
Dies schützt das Eigentum und gibt den Eigentümern die notwendige
Rechtssicherheit.

Auch im Gebäudebestand setzt die christlich-liberale Koalition auf
Anreize. Da das geplante Gesetz zur steuerlichen Förderung der
Gebäudesanierung im Bundesrat über ein Jahr von der Opposition
blockiert wurde, legte die Koalition ein Alternativprogramm auf: Mit
dem Zuschussprogramm zur Förderung von energetischen
Sanierungsmaßnahmen werden im Zeitraum 2013 bis 2020 über die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) insgesamt 2,4 Milliarden Euro
für die direkte Förderung von Sanierungsprojekten bereitgestellt.“

Hintergrund:

Die Nationalen Energieeffizienzziele der Bundesregierung gemäß
Energiekonzept beinhalten die Verdopplung der Sanierungsrate von
derzeit jährlich unter einem Prozent auf zwei Prozent, die Reduktion
des Wärmebedarfes bis 2020 um 20 Prozent, die Minderung des
Primärenergiebedarfs um 80 Prozent und ein nahezu klimaneutraler
Gebäudebestand bis 2050

Welche Programme zur Förderung der Energieeffizienz in
Wohngebäuden gibt es?

– CO²-Gebäudesanierungsprogramm: Seit 2006 sind 9,3 Milliarden
Euro über die KfW bereitgestellt worden. Mit den angestoßenen
Gesamtinvestitionen von 117,6 Milliarden Euro sind etwa 3 Millionen
Wohnungen und 1.400 kommunale Einrichtungen energie-effizient saniert
bzw. errichtet worden. Das Programm hilft Immobilieneignern die oft
hohen Investitionen über Kredite und Zuschüsse zu realisieren und
rentabel zu machen. Für die Jahre 2013 bis 2014 stehen jährlich 1,5
Milliarden Euro an Fördermitteln bereit. Gemessen an der bisherigen
Hebelwirkung von 1:12 lassen die Mittel auf jährliche
Energieeffizienz-Investitionen von 18 Milliarden Euro hoffen.

– Zuschussprogramm zur Sanierungsförderung: Durch das vor Kurzem
durch Bundesbauminister Ramsauer und die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) vorgestellte Programm erhält die Gebäudesanierung
in Deutschland einen weiteren Schub. Mit rund 300 Millionen Euro pro
Jahr werden Sanierungsprojekte künftig unkompliziert und
unbürokratisch gefördert. Die Programmmittel betragen für den
Förderzeitraum 2013 bis 2020 insgesamt 2,4 Milliarden Euro, die aus
dem Energie- und Klimafonds direkt in die Sanierungsanstrengungen von
selbstnutzenden Wohneigentümern fließen. Konkret erhalten
Häusle-Sanierer für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss von 10 Prozent und
maximal 5.000 Euro. Bisher lag die Förderung durch das Programm
„Energieeffizient Sanieren“ bei nur 7,5 Prozent und höchstens 3.750
Euro. Auch die Förderung umfassenderer Sanierungen wird zukünftig
stark verbessert: Der Zuschuss bei der Modernisierung zum
Energieeffizienzhaus 55 liegt nun bei 25 Prozent statt 20 Prozent und
beträgt maximal 18.750 Euro statt 15.000 Euro. Beim
Energieeffizienzhaus 70 wird der Zuschuss von 17,5 auf 20 Prozent
bzw. von maximal 13.125 auf 15.000 Euro hochgesetzt. Auch die
Tilgungszuschüsse bei der Kreditförderung erhöhen sich: Für das
Energieeffizienzhaus 55 von 12,5 Prozent auf 17,5 Prozent des
Zusagebetrages (maximal 13.125 Euro) und für das Energieeffizienzhaus
70 von 10 Prozent auf 12,5 Prozent des Zusagebetrages (maximal 9.375
Euro).

– KfW-Programm für Heizungsanlage: Dieses Programm fördert ab 1.
März 2013 die Umrüstung von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien
mit zinsgünstigen Krediten von bis zu 50.000 Euro. Mehr noch: Diese
können mit Investitionszuschüssen aus dem Marktanreizprogramm des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kombiniert
werden. In die Förderung fallen beispielsweise der Einbau von
thermischen Solarkollektoren, Bio-masseanlagen oder Wärmepumpen.

– Energieberatungsförderung der KfW: Zur weiteren Vereinfachung
aller geförderten Modernisierungsmaßnahmen kann dem Verfahren die
Baubegleitung durch einen unabhängigen Energieberater vorgeschaltet
werden. Diese Energieberatung wird seitens der KfW zusätzlich
bezuschusst. Konkret übernimmt das Kreditinstitut 50 Prozent der
Beratungskosten, maximal 4.000 Euro. Der Energieberater begutachtet
das Gebäude und hilft, sinnvolle Baumaßnahmen zu planen und
durchzuführen. Ziel ist es, die für den Wohneigentümer finanziell und
baulich zu bewältigende Gebäudesanierungsmaßnahmen fest-zustellen.

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