Der Tarifstreit der Gewerkschaften am Frankfurter
Flughafen droht zu eskalieren. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer:
„Der gegenwärtige Streik am Flughafen Frankfurt zeigt, wie wichtig
es ist, die Tarifeinheit wieder herzustellen. Die schlimmsten
Befürchtungen sind eingetreten: Eine Kleinstgewerkschaft, die
Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), legt zur Durchsetzung von
Partikularinteressen einer kleinen Minderheit den größten Flughafen
Deutschlands und eines der wichtigsten Drehkreuze in Europa lahm. Es
kann nicht sein, dass der Streik von 200 Beschäftigten den
Flugverkehr europaweit beeinträchtigt. Zehntausende von Passagieren
sind betroffen. Dieses verantwortungslose Handeln gefährdet nicht nur
das Gemeinwohl, sondern auch den Betriebsfrieden und geht am Ende zu
Lasten der anderen 70.000 Beschäftigten des Flughafens, ganz zu
schweigen von den Kosten für die Gesamtwirtschaft in unserem Land.
Solche Machtspiele müssen ein Ende haben – und zwar schnell, sonst
besteht die Gefahr, dass alles aus dem Ruder läuft. Es wird deutlich,
dass umgehend Lösungen gefunden werden müssen, um die Tarifeinheit
wieder herzustellen. Anderenfalls droht dies zur willkommenen Vorlage
für andere Spartengewerkschaften zu werden, die ihre
Partikularinteressen auf Kosten der Allgemeinheit durchsetzen wollen.
Das gefährdet die Funktionsfähigkeit des gesamten
Tarifvertragssystems.
Nachdem in der Rechtsprechung im Jahr 2010 der bisherige Grundsatz
der Tarifeinheit aufgegeben worden war, bestand zunächst die
Hoffnung, dass die Vernunft obsiegt und auch Spartengewerkschaften
ihre Rechte mit Augenmaß wahrnehmen werden. Offensichtlich ist das
jedoch nicht der Fall. Es besteht absoluter Handlungsbedarf, um eine
weitere Eskalation zu vermeiden. Dabei sind alle möglichen
Instrumente zu prüfen. Denkbar wären z.B. eine Synchronisierung der
Laufzeiten von sich überschneidenden Tarifverträgen, die
Wiederherstellung des Grundsatzes der Tarifeinheit bei Betrieben in
infrastrukturrelevanten Bereichen oder die Einführung eines
Mitverhandlungsrechts für Gewerkschaften, deren Tarifvertrag nach dem
Grundsatz der Tarifeinheit nicht anwendbar wäre. Auch könnte erwogen
werden, dass bei Überschneidungen von unterschiedlichen
Tarifverträgen nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft anwendbar ist,
die im jeweiligen Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. Fakt
ist: Die jetzige Situation ist untragbar, es muss gehandelt werden!“
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