Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen
Donnerstag die Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe.
Mit der Verordnung wird die Marktbeobachtung im Kraftstoffbereich
konkretisiert sowie die Transparenz über Kraftstoffpreise für
Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Veröffentlichung der
Kraftstoffverkaufspreise erhöht. Hierzu erklärt der
wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Joachim Pfeiffer:
„Es ist ein seit vielen Jahren immer wiederkehrendes Ärgernis.
Kurz vor Beginn der Urlaubszeit steigen die Kraftstoffpreise.
Autofahrerinnen und Autofahrer fühlen sich abgezockt. Und dass zu
Recht, denn eine Rechtfertigung für einen Preisanstieg gibt es in der
Regel nicht. Die Kraftstoffpreise steigen selbst dann, wenn auf dem
Weltmarkt der Ölpreis sinkt. Natürlich liegt da die Vermutung nahe,
dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Und tatsächlich wurde
bisher vieles versucht, diesem Phänomen Herr zu werden. Bisher ohne
Erfolg.
Wir wollten diesem Treiben aber nicht länger zusehen. Im Dezember
2012 trat deshalb das Markttransparenzstellengesetz in Kraft. Dessen
Ziel ist es u.a., die Preisbildung bei Kraftstoffen im Hinblick auf
ihre Wettbewerbskonformität genauer zu beobachten und hierfür eine
Markttransparenzstelle Kraftstoffe beim Bundeskartellamt
einzurichten, deren Aufbau derzeit erfolgt. Die laufende
Marktbeobachtung wird die Aufdeckung und Sanktionierung von
Kartellrechtsverstößen der großen Mineralölgesellschaften
erleichtern. Angesichts der bisherigen Erfolglosigkeit halten wir
diesen weitgehenden Schritt für gerechtfertigt. Nach Jahren des
erfolglosen Hinterherhinkens musste endlich gehandelt werden.
Konkret bedeutet das: Die Tankstellen werden verpflichtet, ihre
Kraftstoffpreise differenziert nach Sorten und in Echtzeit an die
Markttransparenzstelle zu melden. Die Markttransparenzstelle bereitet
die gesammelten Daten auf und stellt sie privaten Anbietern von
Verbraucher-informationsdiensten über eine elektronische
Datenschnittstelle zur Verfügung. Näheres dazu (Inhalt, Art, Form,
Umfang der Weitergabe usw.) wird in der heute verabschiedeten
Verordnung geregelt.
Die Verordnung enthält auch eine mittelstandsfreundliche
Härtefallregelung für sehr kleine Tankstellen, die nicht mehr als 750
Kubikmeter Kraftstoff im Jahr abgeben. Von den mehr als 14.000
Tankstellen in Deutschland betrifft dies ca. 350 Tankstellen. Diesen
wird frei gestellt, am System teilzunehmen.
Wichtig ist aber: Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten die
Gelegenheit, sich im Internet, über ihr Navigationsgerät oder über
eine Smartphone-App aktuell über die Kraftstoffpreise in ihrer
näheren Umgebung zu informieren und ihre Wahl zu treffen.
Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten dadurch ihre Souveränität
zurück. Mehr Transparenz geht nicht, mehr echter Wettbewerb bei den
Kraftstoffpreisen wird möglich.
Mit diesem Vorgehen stärken wir auch die Position der
mittelständischen freien Tankstellen. Denn sie sind es, die den
Wettbewerb im Kraftstoffmarkt in Gang halten. Nur von Ihnen geht
Druck auf die großen Mineralölgesellschaften aus. Die
mittelständischen freien Tankstellen bilden ein schlagkräftiges
Gegengewicht zum bestehenden Oligopol der großen
Mineralölgesellschaften. Deshalb wollen wir die kleinen Tankstellen
auch nicht mehr als erforderlich mit bürokratischem Aufwand belasten.
Viele der benötigten Daten werden bereits aus steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Gründen von den Unternehmen erfasst. Sie
müssen diese dann nur noch an die Markttransparenzstelle Kraftstoffe
weiterleiten. Die Kosten hierfür sind gering.
Wir hoffen, dass unser Angebot von den Bürgerinnen und Bürgern
angenommen und rege genutzt wird. Denn nur so lässt sich ausreichend
Druck auf die Kraftstoffpreise aufbauen. Die gesetzlichen
Voraussetzungen dafür sind geschaffen. Die Markttransparenzstelle
wird noch im Sommer ihre Arbeit aufnehmen Ich bin sicher, dass sie
ihren Beitrag leisten wird, wenn viele Bürgerinnen und Bürger
mitmachen.“
Hintergrund:
Im Dezember 2012 trat das Gesetz zur Einrichtung einer
Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas in Kraft.
Es hat u.a. das Ziel, die Preisbildung bei Kraftstoffen im Hinblick
auf ihre Wettbewerbskonformität zu beobachten. Die laufende
Marktbeobachtung soll die Aufdeckung und Sanktionierung von
Kartellrechtsverstößen erleichtern. Zuvor hatte das Bundeskartellamt
in einer Sektoruntersuchung die Marktstrukturen im Kraftstoffbereich
eingehend analysiert und Wettbewerbsdefizite insbesondere aufgrund
der hohen Marktkonzentration festgestellt hat. Wegen dieser
unverändert fortbestehenden oligopolistischen Marktstruktur sowie der
Homogenität von Kraftstoffen und der hohen Transparenz der Preise für
Wettbewerber ist es gerechtfertigt, dass eine Behörde die
Preisveränderungen im Tankstellensektor eingehender beobachtet.
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