Auswanderer, Grenzpendler, aber auch Rückkehrer wie ehemalige Gastarbeiter haben im europäischen Ausland Anspruch auf Leistungen der deutschen Pflegeversicherung. Die meisten Auslandsbegutachtungen würden in den Ländern Spanien, Österreich, Kroatien und Griechenland stattfinden, so die „NOZ“ weiter.
Bei den Begutachtungen wird unter anderem der Pflegegrad festgestellt, an der sich die Höhe des Pflegegeldes orientiert.
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