Die Bundesländer zahlen jährlich rund 600 Millionen Euro als Kompensation für Enteignungen, die überwiegend Anfang des 19. Jahrhunderts erfolgten. Sachsen-Anhalt bringt in diesem Jahr 44 Millionen Euro auf. Gut 80 Prozent gehen an die evangelischen Kirchen, der Rest an die katholische Kirche.
Um die Zahlungen zu beenden, müsste der Staat den eigentlichen Wert des entzogenen Vermögens zurückgeben, sagte Robra. Als Größenordnung werde das Neun- bis 13-fache der jährlichen Zahlungen diskutiert. Robra warnt daher: „Gesellschaftliche Gruppen würden sich fragen, warum wir dafür große Millionensummen ausgeben, während wir bei anderen Aufgaben Kürzungen vornehmen.“
Die Kirchen in Sachsen-Anhalt versichern, sie seien für eine Ablösung offen. „Es muss aber einen fairen Ausgleich geben“, sagte Albrecht Steinhäuser, von den evangelischen Kirchen in Sachsen-Anhalt mit den Kontakten zum Staat betraut. „Es müsste eine Summe sein, für die wir auf dem Kapitalmarkt Erträge in Höhe der Staatsleistungen erzielen. Bei einem Zinsfuß von vier Prozent wäre das 25-fache der Staatsleistungen realistisch.“ Damit würde sich die Ablösesumme für Sachsen-Anhalt auf 1,1 Milliarden Euro belaufen. Steinhäuser sagte, statt einer Barleistung könne auch eine Übertragung von Grund und Boden in Frage kommen.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell