Der sogenannte Artikel 18 hatte in den vergangenen Monaten eine kontroverse Debatte in Paraguay ausgelöst. Dieser besagt, dass die Identität eines Spenders vor der Identifikationsbehörde geltend gemacht werden kann – und das, zum Zeitpunkt der Verwaltung des Ausweisdokuments sowie vor der Gemeinde zum Zeitpunkt der Bearbeitung des Dokuments. „Kritiker finden, dass Menschen nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sondern im Vorfeld genügend über ihre Rechte aufgeklärt werden sollten. Des Weiteren besagt Artikel 18, dass der Widerstand eines Volljährigen, seine oder ihre Organe zu spenden, im Register sowie im Ausweisdokument aufgenommen wird“, so Jelinek von der Proindex Capital AG weiter. Des Weiteren kann der Wunsch, auf die Organspende zu verzichten, von der INAT abgelehnt werden. „Organspende rettet jährlich Millionen von Menschenleben und ist eine sehr ehrenwerte Entscheidung. Nichtsdestotrotz muss daran gearbeitet werden, wie man Menschen die Vorteile besser kommuniziert, ohne sie dazu zu drängen“, so Andreas Jelinek von der Proindex Capital AG abschließend.
