Punktereform: Vermittlungsausschuss findet Kompromiss / Neuerungen könnten zum 1. Mai 2014 in Kraft treten

Die neue Punktereform kann voraussichtlich zum 1.
Mai 2014 in Kraft treten. Der Vermittlungsausschuss von Bund und
Ländern hat sich gestern in Berlin auf einen Kompromiss-Vorschlag
verständigt, der noch von beiden Kammern verabschiedet werden muss.
Der ADAC begrüßt die jetzt gefundene Einigung und geht davon aus,
dass der weitest reichenden Änderung des seit über 50 Jahre geltenden
Punktsystems nichts mehr im Weg steht.

Der Kompromiss sieht vor, dass auch nach der Reform ein
freiwilliger Punkteabbau möglich ist. Verkehrssünder, die nach dem
neuen Recht nicht mehr als fünf Punkte haben, können freiwillig an
einem etwa 400 Euro teuren Fahreignungsseminar teilnehmen und
bekommen einen Punkt erlassen. Wenn noch nach altem Recht ein
Aufbauseminar oder die verkehrspsychologische Schulung freiwillig
absolviert wird, ist ein Rabatt von bis zu vier Punkten bei der
Umstellung zu berücksichtigen. Punkte durch freiwillige
Seminarteilnahme können nur einmal in fünf Jahren abgebaut werden.
Deshalb lohnt es sich unbedingt, die bereits bestehenden
Möglichkeiten eines Punkteabbaus zu nutzen.

Positiv bewertet der ADAC ferner, dass mit der Neuregelung die
Tilgungshemmung abgeschafft wird: Neue Verstöße führen dann nicht
mehr zur Fristverlängerung bestehender Einträge. Auch die
Beschränkung des Registers auf Verstöße, die unmittelbar der
Verkehrssicherheit schaden, ist sinnvoll: Zukünftig wird es
beispielsweise für das verbotene Einfahren in die Umweltzone keine
Punkte mehr geben. Dafür werden als Ausgleich für den Punktewegfall
die Bußgelder angehoben.

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