Dass das Prinzip der Gewaltenteilung im Kartellrecht außer Kraft gesetzt wird und mit dem Bundeskartellamt eine einzige Institution gleichzeitig ermittelt, anklagt und entscheidet, ist dabei nur ein Teil der Ungereimtheiten. In den Gesprächen war auch immer wieder die Rede von verweigerter Akteneinsicht, unzumutbar langer Verfahrensdauer, öffentlicher Vorverurteilung und mehrfach sogar von unverhohlenen Drohungen der Behörde, um die „Einvernehmlichkeit“ zu erzwingen. Das volkswirtschaftlich grundsätzlich sinnvolle Ziel, den Wettbewerb zu schützen, wird nach Brendels Einschätzung durch diese Methoden ins Gegenteil verkehrt. Denn häufig beziehen sich die Vorwürfe der Kartellbehörden auf eine Preisgestaltung, die sich nicht dem Billig-Niveau eines „Discountry“ anpasst, sondern in Herstellung und Handel konsequente Kundenorientierung sowie umfangreiche Serviceleistungen beinhaltet. Da wird einem Lebensmittelhersteller schon mal in nicht-öffentlicher Anhörung ernsthaft der Verzicht auf hochwertige Zutaten nahegelegt, um die Preise nach unten angleichen zu können. Es liegt auf der Hand, dass solch eine Nivellierung von Qualitätsstufen und Auswahlmöglichkeiten den Wettbewerb nicht fördert, sondern abwürgt. „Es gibt dringenden Reformbedarf“, so Brendels Fazit, der für die Umwandlung des Bundeskartellamtes in eine reine Anklagebehörde plädiert. Die Zuständigkeit für juristische Entscheidungen und Strafzumessungen müsste dann bei einer übergeordneten Instanz angesiedelt werden.