Die FDP hat eine Verfassungsklage gegen den
Plan von Union und SPD angekündigt, den Solidaritätszuschlag nur für
Soli-Zahler mit unteren und mittleren Einkommen abzuschaffen.
„Selbstverständlich werden die Freien Demokraten eine
Verfassungsklage erheben, sollte der Solidaritätszuschlag nicht
vollständig in dieser Legislaturperiode abgeschafft werden“, sagte
FDP-Vize Wolfgang Kubicki der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Dies ist schon ein Gebot der
Rechtsstaatlichkeit, da von verfassungswegen eine Zweckabgabe
entfallen muss, wenn der damit verfolgte Zweck erreicht ist“, sagte
der Jurist. „Dabei geht es nicht um Besser- oder Geringverdiener,
sondern um die Gleichbehandlung vor dem Gesetz“, so Kubicki. Der Soli
sei keine Steuer. Er treffe gerade die Familienunternehmen „in
besonderer Weise, weil er auf deren Gewinn erhoben wird, damit deren
Kapitalkraft beeinträchtigt und sie im Wettbewerbs benachteiligt“,
sagte Kubicki. Union und SPD hatten vereinbart, den Soli nur für alle
Soli-Zahler abzuschaffen, die ein Jahreseinkommen von weniger als
rund 60.000 Euro im Jahr versteuern. Besserverdienende sollen den
Soli dagegen weiterhin bezahlen.
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