Die Zahl von 230 000 Fällen in einem Jahr, in
denen eine Krankschreibung beanstandet wurde, ist hoch. Auch wenn der
Medizinische Dienst der Krankenkassen das Gegenteil behauptet. Ob
sich die Betroffenen schlicht zu lang haben krankschreiben lassen,
weil sie nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen, oder ob der
Medizinische Dienst die Augen vor echtem Leid verschließt, lässt sich
nicht pauschal beurteilen. Insbesondere in Fällen, in denen es um
psychische Leiden wie Burn-out und Depressionen geht, ist die Lage
schwer zu bewerten. Selbstverständlich müssen die Krankenkassen im
Sinne aller Versicherten dafür sorgen, dass Leistungen nur diejenigen
erhalten, die sie wirklich benötigen. Ohne Überprüfungen und
Beanstandungen geht das nicht. Aus den Beschwerden der Betroffenen
lässt sich aber herauslesen, dass die Kassen und ihr Medizinischer
Dienst offensichtlich in vielen Fällen unsensibel agieren. Ein
Arbeitnehmer, der krank an seinen Arbeitsplatz zurückgeschickt wird,
ist nicht leistungsfähig. Die Gefahr, dass sich eine nicht
auskurierte Krankheit festsetzt, ist in diesem Fall groß. In
Streitfällen muss es deshalb heißen: im Zweifel für die Gesundheit.
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