Das Urteil im ersten Zivilprozess zur
Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe steht zwar noch aus. Doch die
deutlichen Worte des Richters beim Verhandlungsauftakt lassen schon
jetzt keine Zweifel mehr zu: Das Duisburger Landgericht wird die
Klage des traumatisierten Feuerwehrmannes auf Schmerzensgeld
zurückweisen.
Eine Überraschung? Mitnichten! Es wird vielmehr ein Urteil mit
Ansage sein. Ein Blick ins Schadensersatzrecht genügt, um zu sehen,
dass die eingereichte Zivilklage nicht das Papier wert ist, auf dem
sie geschrieben worden ist. Zudem liegen zu ähnlich gelagerten Fällen
bereits eine Reihe von Urteilen vor. Das hätte auch die Opferanwältin
wissen müssen. Ihrem Mandanten wäre dann viel erspart geblieben.
Neben der Zivilklage des Feuerwehrmannes sind in Sachen Loveparade
noch weitere anhängig – mit ähnlich geringen Erfolgsaussichten. Diese
sollten nach der Erfahrung des gestrigen Tages nun schleunigst
zurückgezogen werden. Alles andere wäre eine Farce und würde bei
Betroffenen nur zu noch weiteren Enttäuschungen führen.
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