Die Lufthansa darf von ihren Piloten nicht
verlangen, im öffentlich zugänglichen Bereich eines Flughafens die
Pilotenmütze zu tragen. Wie die „Rheinische Post“ (Donnerstagausgabe)
berichtet, gab das Arbeitsgericht Köln einem Lufthansa-Piloten recht,
der gegen die entsprechende Dienstvorschrift geklagt hatte. Das
Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Lufthansa das
Tragen der Mütze nur von Männern, nicht aber von den Pilotinnen
verlange. Die Lufthansa lehnte eine Stellungnahme ab: Man wolle erst
die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, so ein Sprecher.
Lufthansa beschäftigt konzernweit mehr als 5000 Piloten.
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