Rheinische Post: Vorratsdaten des BND Kommentar Von Gregor Mayntz

Es mag für Geisel-Angehörige beruhigend sein,
dass Geheimdienste die gesamte Kommunikation vor der Entführung
nachvollziehen können, um Tätern und Aufenthaltsort auf die Spur zu
kommen. Doch dass der BND insofern auf das Spähprogramm der
US-Kollegen Zugriff gehabt haben könnte, wie es aus
US-Regierungskreisen kolportiert wird, macht die
„Wir-wussten-von-nichts“-Verteidigungsbauten der Bundesregierung
brüchig. Am Ende könnte übrigbleiben, dass die deutschen Dienste den
Namen „Prism“ vielleicht noch nie gehört hatten, die Vorzüge der
grenzenlosen und allumfassenden US-Datensammelei aber nicht nur
kannten, sondern sogar schätzten. Die gigantischen US-Rechner wären
somit für die deutschen Behörden zu einem einzigen großen
Vorratsdatenspeicher geworden. Dieses Vorgehen ist derzeit in
Deutschland und für Deutsche im Ausland ohne gesetzliche Grundlage
und daher unzulässig. Stimmt die Nachricht, dann geraten diese
Bundesregierung und ihre Vorgängerinnen auf einen gesetzlichen Abhang
mit starker Rutschgefahr.

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